Montag, 10. Dezember 2012

Immobilienblase

Es gibt wohl kaum eine Statistik, welche die Anzahl Neu- und Umbauten bei den Lebkuchenhäuschen im Wald untersucht. Daher sind Aussagen, ob es bei solchen Liegenschaften ebenfalls zu einer Blasenbildung gekommen ist bzw. Regionen mit entsprechenden Tendenzen beobachtet werden können, rein spekulativ. Über den Belehnungswert solcher Objekte und die Eigenmittelunterlegung für entsprechende grundpfandgesicherte Kredite wollen wir uns an dieser Stelle nicht auslassen.

Wie man eine Baubewilligung für ein Lebkuchen-Häuschen im Wald bekommt, ist wahrscheinlich kommunal oder zumindest kantonal geregelt. Vorsicht bei Zweitwohnungen! Ich weiss auch nicht, welche Handwerker und Materialien zum Bau eines solchen Gebäudes benötigt werden. Selbstverständlich habe ich keine Ahnung, wie gut diese Werkstoffe isolieren oder wie beständig sie sind. Ich habe jedoch gelernt, dass es zum Erstellen auf alle Fälle einen Architekten und einen Bauleiter braucht. In einem überhitzten Markt ist aber selbst dann Husch-Pfusch programmiert. Wahrscheinlich gibt es sogar Anwälte , die auf Baurecht fär Hexenhäuschen spezialisiert sind. Wie sich die Denkmalpflege zu solchen Objekten stellt, übersteigt definitiv meinen Wissensstand.

Ärger beim (Um-)Bau?