FengShui-Huhn

Registriert

(Hühnerweide, 10.11.2015) Tierhalterbeiträge 2014

Zur Verhinderung der Ausbreitung von Vogelgrippe verlangt die Tierseuchengesetzgebung, dass die drei «Feng Shui»-Hühner bzw. ihre Haltung registriert werden (sie sind's bzw. sie ist's). In einem Schreiben des kantonalen Veterinäramtes wird für 2014 dazu ein obligatorischer Tierhalterbeitrag 2014 in Höhe von dreissig Franken eingefordert. Er konnte mit Gönnerbeiträgen aus dem Patenschaftsprogramm finanziert werden.

© «Feng Shui»-Huhn, www.fengshuihuhn.ch